- Eigenes FILM VIP Reservierungsteam Mo-So erreichbar unter 0381 8070 5541
- Online Reservierungen unter dem u.g. Buchungslink und/oder über die SIXT APP 24/7 möglich
- Premium Fahrzeuge in allen Buchungsklassen
- SB 0 optional bei allen Fahrzeugen buchbar
- Sonderangebote auch für Sixt Share und Sixt Ride (Rabatte bei 10% für Sixt-Ride und 2% für Sixt Share)
Oder ihr geht auf diesen Direktlink:
Guest Booking Link: https://corporate-guest.sixt.com/?sfid=0013V00000BlaFn
Pensionskasse Rundfunk – die Altersversorgung für Freie
Was bietet die Pensionskasse Rundfunk?
Die PKR unterstützt freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, feste Freie sowie befristet Angestellte und Teilzeitbeschäftigte beim Aufbau einer Altersversorgung mit Arbeitgeberzuschuss. Neben der Altersversorgung bietet sie auch eine Hinterbliebenenversorgung. Dabei können nicht nur Ehegatten und Kinder, sondern auch Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten und eingetragene Lebenspartner benannt werden.
In welcher Höhe werden die Beiträge an die PKR entrichtet und von wem?
Die Beitragszahlung ist nicht starr, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Honorar. Der reguläre Beitrag für Freie und deren Auftraggeber liegt bei jeweils 4 Prozent des Honorars. Als Freie bzw. Freier hat man jederzeit die Möglichkeit, den Beitrag auf 7 Prozent des Honorars anzuheben. Im Falle einer Selbstständigkeit beträgt der Beitrag für beide Seiten 7 Prozent des Honorars. Auch freiwillige Einzahlungen sind möglich.
Wie funktioniert die Beitragszahlung?
Die Beitragszahlungen erfolgen automatisch, sobald die Mitgliedschaft bei der PKR abgeschlossen wurde. Das Produktionsunternehmen behält ihre PKR-Beiträge ein und überweist diese zusammen mit dem Arbeitgeber-Anteil an die die PKR.
Welche Vergütungen führen denn überhaupt zu einer Beitragszahlung?
Die Satzung und die Allgemeine Versicherungsbedingungen legen fest, in welchen Fällen und in welchem Umfang ein Anspruch auf Beitragszahlung besteht. Unter die sogenannten beitragspflichtigen Honorare fallen z. B. Leistungsvergütungen, Urheber- bzw. Lizenzvergütungen, Wiederholungshonorare und sogar Urlaubsgeld. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt das Gehalt als Honorar. Der Ersatz von Aufwendungen, wie z. B. für Reisekosten, löst keine Beitragszahlung aus.
Was passiert, wenn ich mich beruflich verändere?
Die PKR ist darauf eingestellt, dass Mitglieder für wechselnde Auftraggeber tätig sind. Ist der Auftraggeber Mitglied der PKR, erfolgt die Beitragszahlung nach Angabe der Mitgliedsnummer ganz automatisch. Ist der Auftraggeber kein Mitglied der PKR, können z.B. Produktionsunternehmen auch auf freiwilliger Basis Beiträge einzahlen.
Steht ein Wechsel in eine Festanstellung oder zu einem branchenfremden Arbeitgeber an, ist die Übertragung des angesparten Kapitals auf die dort angebotene Pensionskasse oder Direktversicherung möglich. Vorab sollte eine Beratung durch die Mitgliederbetreuung der Pensionskasse Rundfunk erfolgen, ob eine Übertragung sinnvoll ist.
Die PKR ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Was bedeutet das für die Mitglieder?
Die PKR als regulierte Pensionskasse ist kein kommerzielles Unternehmen wie die klassischen Versicherungsunternehmen, bei denen Abschlusskosten und Provisionen fällig werden. Einen Vertrieb darf die Kasse gar nicht unterhalten. Hinzu kommt, dass die Mitglieder durch die von ihnen gewählten Vertreter in der Mitgliedervertretung auch Mitbestimmungsmöglichkeiten haben.
Die Leistungen der Pensionskasse Rundfunk entfallen auf die Säule der „betrieblichen Altersversorgung“. Wie grenzt sich diese zur rein privaten Vorsorge ab?
Die betriebliche Altersversorgung wird nicht nur durch die Beitragszuschüsse der Auftraggeberinnen und Auftraggeber, sondern auch von staatlicher Seite gefördert, indem die Einzahlungen des Auftraggebers in aller Regel steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass alle Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung Hartz IV, insolvenz- und pfändungssicher sind.
Wie gestalten sich die Auszahlungsmodalitäten?
Die Auszahlung bei der PKR erfolgt flexibel: Im Alter zwischen 62 und 70 Jahren kann wahlweise die angesparte Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung abgerufen werden.
Wer kann Mitglied werden?
Jeder kann Mitglied der PKR werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und für Rundfunkanstalten oder teilnehmende Produktionsunternehmen arbeitet und dort nicht unbefristet fest angestellt ist. Also freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, feste Freie sowie befristet Angestellte und Teilzeitbeschäftigte.
Die Online-Terminvergabe für eine Beratung gibt es hier:
https://www.pensionskasse-rundfunk.de/onlinetermine
Wer schon alles weiß: Hier geht’s zum Mitgliedsantrag
https://www.pensionskasse-rundfunk.de/freie-in-film-funk-fernsehen/mitglieds-check-antrag
Für die Wissbegierigen aber Ungeduldigen: Hier geht’s zum Infofilm / PKR in Kürze
https://www.youtube.com/watch?v=SQRVB3jjEIk
Für die ganz Genauen: Hier gibt’s zu den F&Q
https://www.pensionskasse-rundfunk.de/faq
Und wer lieber den direkten Kontakt sucht –
Catrin Zieglgänsberger
Tel. +49 (0) 69 155 4374
Catrin.Zieglgaensberger@pkr.de
Der B:HP ist Mitglied im Bundesverband Green Film & TV Consultants Deutschland e.V.